Organspende

Was bedeutet das?

Ob man sich für oder gegen eine Organspende entscheidet ist eine sehr persönliche Entscheidung und hier gibt es auch kein „richtig“ oder „falsch“.

Unser Anliegen ist, dass Menschen zu Lebzeiten eine persönliche Entscheidung treffen und diese auch z.B. in einem Organmspendeausweis, dem Organspenderegister dokumentieren und mit ihren Angehörigen über ihre Entscheidung sprechen und diese kommunizieren.

Die Bereitschaft zur Organspende ist in Deutschland im Vergleich zu den meisten anderen europäischen Ländern gering. So ist die Zahl der Organspender in Spanien, Italien oder Österreich 3-4x so hoch als in Deutschland.

Woran liegt das?

Das Problem ist nach unserer Einschätzung und Erfahrung der Mediziner nicht, dass die Menschen in Deutschland eine Organspende grundsätzlich ablehnen, sondern dass nur wenige  zu Lebzeiten eine persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende getroffen und diese auch beispielsweise in Form eines Organspendeausweises oder einer Patientenverfügung dokumentiert haben.

Da wir als gesetzliche Regelung in Deutschland die Entscheidungslösung oder erweiterte Zustimmungslösung haben, darf eine Organspende in Deutschland aber nur durchgeführt werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat.

Sind wir als Deutsche der Organspende gegenüber kritischer eingestellt?

Die BZGA hat in den vergangenen Jahren regelmäßig Befragungen zu der Thematik Organspende in der Bevölkerung durchgeführt. In diesen Befragungen standen immer mehr als 80% der Organ-und Gewebespende grundsätzlich positiv gegenüber.

Muss ich eine Entscheidung treffen?

Nein, niemand kann gezwungen werden, eine Entscheidung zu treffen. Allerdings sollte man sich darüber im Klaren sein: Wer sich nicht entscheidet, mutet dies im Fall der Fälle den Angehörigen zu. Die Angehörigen müssen dann in einer sowieso schon sehr belasteten Situation – in welcher Sie den plötzlichen Tod und Verlust eines nahen Angehörigen verarbeiten müssen – auch noch eine Entscheidung zur Organspende treffen. In vielen Fällen führt diese dazu, dass aus Unsicherheit über den Willen des Verstorbenen eine Organspende abgelehnt wird.

Liegt eine persönliche Entscheidung zur Organspende bei den Gesprächen auf der Intensivstation über eine mögliche Organspende vor, führt das zu einer deutlichen Entlastung bei allen Beteiligten, dem medizinischen Fachpersonal und auch den Angehörigen.

Daher unser Appell
Entscheide Dich, damit andere nicht für dich entscheiden müssen.

Ich kann mich nicht entscheiden – wer hilft mir weiter?

Beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit gibt es ein Infotelefon speziell zum Thema Organspende. Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 90 40 400 können Bürgerinnen und Bürger montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr all ihre Fragen loswerden.

Wie kann ich meine Entscheidung für oder gegen eine Organspende dokumentieren?

Wenn du deine persönliche Entscheidung zur Organund Gewebespende getroffen hast, ist es wichtig, diese auch zu dokumentieren. Nur so können Ärztinnen und Ärzte in deinem Sinne handeln. Hierfür gibt es verschiedene gleichwertige Möglichkeiten.

  • Der Organspendeausweis

    Der Organspendeausweis ist eine einfache und eindeutige Möglichkeit, die eigene Entscheidung bezüglich der Organ- und Gewebespende schriftlich festzuhalten. Ihn auszufüllen, geht schnell und unkompliziert. Gültig ist der Organspendeausweis erst mit der Unterschrift.

    Wie wird der Organspendeausweis ausgefüllt?
    Den Organspendeausweis als Scheckkarte kannst du unter diesem Link auch ganz einfach bestellen: www.organspende-info.de oder du erhälst ihn in Apotheken und bei deinem Hausarzt. Auf dem Ausweis wird der Name, das Geburtsdatum und die aktuelle Adresse eingetragen.
    Man kann auf dem Organspendeausweis einer Organspende zustimmen, kann diese aber auch ablehnen. Außerdem kann man auch festlegen, wenn man bestimmte Organe/Gewebe von der Entnahme ausschließen möchte.

  • Die Patientenverfügung

    Eine Patientenverfügung ist ein Schriftstück, in dem eine einwilligungsfähige volljährige Person festlegen kann, ob sie im Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit in bestimmte Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.
    Neben dem Organspendeausweis kannst du deinen Willen auch in anderer schriftlicher Form festhalten, zum Beispiel in der Patientenverfügung. Eine gültige Patientenverfügung kannst du ab der Vollendung des 18. Lebensjahres erstellen. Du musst diese mit deinem eigenen Namen versehen und persönlich unterschreiben.

    Voraussetzung für eine Organspende ist, dass die gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind. Dieser Zustand ist als Hirntod bekannt. Der Hirntod ist die Folge einer schweren Hirnschädigung, die zum Beispiel durch eine große Hirnblutung oder ein Schädel-Hirntrauma im Rahmen eines Unfalles oder Sturzes auftreten kann.

    In einem kleinen Zeitfenster ist es möglich, das Herz-Kreislauf-System der oder des Verstorbenen mithilfe intensivmedizinischer Maßnahmen künstlich aufrechtzuerhalten. Die Organe werden so weiterhin durchblutet und können dann transplantiert werden. Der Hirntod ist ein seltenes Phänomen, sodass nur wenige Verstorbene überhaupt für eine Organspende infrage kommen.

  • Das Organspenderegister

    Das Organspenderegister ist ein zentrales, elektronisches Verzeichnis, in das Bürger ab 16 Jahren ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende eintragen können. Die Eintragung ist freiwillig und kostenlos, und die Entscheidung kann jederzeit geändert oder gelöscht werden.

Und wie läuft eine Organspende ab?

  • Aufnahme in die Klinik

    Durch eine Krankheit oder einen Unfall hat ein Mensch eine schwere Hirnschädigung erlitten und wird in ein Krankenhaus und dort auf die Intensivstation verbracht. Dort wird zunächst alles menschenmögliche getan, um das Leben dieses Patienten zu retten.

    Stellt sich dann im Verlauf der Behandlung heraus, dass die Hirnschädigung so schwer ist, dass der Hirntod unmittelbar bevorsteht oder bereits eingetreten ist, bespricht das behandelnde Team mit den Angehörigen das weitere Vorgehen.

    Die Ärztinnen und Ärzte prüfen, ob eine Entscheidung zur Organspende vorliegt. Außerdem sprechen sie mit den Patientenvertretungen und Angehörigen, um den Patientenwillen zur Organ- und Gewebespende zu erkunden. Dabei vergewissern sie sich auch, ob eine entsprechende Entscheidung gegebenenfalls in einer Patientenverfügung oder einem Organspendeausweis dokumentiert ist. So wird der Patientenwille gewahrt.

  • Diagnostik des Hirntods

    Die Diagnostik des Irreversiblen Hirnfunktionsausfalles oder auch Hirntod kann nur auf einer Intensivstation bei einem beatmeten Patienten erfolgen. Zwei dafür qualifizierte Fachärztinnen oder Fachärzte müssen unabhängig voneinander den unumkehrbaren Ausfall aller Hirnfunktionen feststellen und diese auf speziell konzipierten Protokollen zur Feststellung des Irreversiblen Hirnfunktionsausfalles dokumentieren. Der Ablauf der Untersuchung, wer diese Untersuchung durchführen darf und welche Voraussetzungen bestehen müssen ist in den Leitlinien der BÄK zur Feststellung des Irreversiblen Hirnfunktionsausfalles genau festgelegt. 

    Wie läuft die Hirntoddiagnostik ab?

    Das Verfahren besteht aus drei Schritten, die durch eine Richtlinie der Bundesärztekammer vorgegeben sind. Wenn am Ende des Verfahrens der unumkehrbare Ausfall der Funktionen des Großhirns, Kleinhirns und des Hirnstamms, also der Hirntod, festgestellt wurde, ist der Tod des Menschen medizinisch-naturwissenschaftlich nachgewiesen.

    Im ersten Schritt prüfen zwei dafür qualifizierte Fachärztinnen oder Fachärzte unabhängig voneinander, ob die Voraussetzungen für den Hirntod gegeben sind. Hierfür müssen Art, Ursache und Schwere der Hirnschädigung anhand der Krankengeschichte und Untersuchungen eindeutig belegt sein. Es muss auch immer eine Bildgebung des Kopfes vorliegen, also ein CT oder MRT, um die schwere Hirnschädigung nachzuweisen.

    Mögliche vorübergehende Einflüsse für den Ausfall der Hirnfunktionen wie Vergiftungen, Stoffwechselentgleisungen, Unterkühlung, Medikamentennebenwirkungen sind in diesem Schritt auszuschließen und müssen on den Untersuchern eindeutig ausgeschlossen sein.

    Im zweiten Schritt, der Klinischen Untersuchung,  prüfen die beiden Untersucher, ob alle Hirnfunktionen erloschen sind. Hierbei wird überprüft, ob sämtliche Funktionen des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms erloschen sind. Drei klinische Symptome gelten dabei als Anzeichen dafür, dass der Hirntod eingetreten ist:

    • tiefe Bewusstlosigkeit bzw. Koma
    • Ausfall der Hirnstammreflexe
    • Ausfall der Spontanatmung

    Koma: Für die Diagnose des Hirntods muss ein tiefes Koma vorliegen, das durch Bewusstlosigkeit ohne Augenöffnung und durch das Fehlen von Abwehrreaktionen auf geeignete Schmerzreize gekennzeichnet ist. Solche Reize werden im Zuge der Diagnose mit steigender Intensität ausschließlich im Gesichtsbereich gesetzt. Das Koma kann vorübergehender Natur sein. Deshalb ist ein tiefes Koma nur ein Anzeichen für den Hirntod, nicht aber mit ihm gleichzusetzen. Weitere Untersuchungen müssen den Hirntod sicher bestätigen

    Ausfall der Hirnstammreflexe: Bei Bewusstlosen mit funktionsfähigem Hirnstamm können die Hirnstammreflexe ausgelöst werden. Ist allerdings der Hirntod eingetreten, sind alle Hirnstammreflexe erloschen. Nacheinander versuchen die Fachärztinnen und Fachärzte, die verschiedenen Reflexe auszulösen. Dazu zählt beispielsweise der Pupillenreflex. Bei Personen mit intaktem Reflex verengen sich die Pupillen bei Lichteinfall sowohl auf der belichteten als auch auf der Gegenseite. Dieser Reflex ist im Zustand des Hirntods ausgefallen und die Pupillen zeigen keine Verengung auf Lichteinfall.

    Ausfall der Spontanatmung: Mithilfe des Apnoe-Tests wird der Atemreflex und damit der Funktionszustand des Atemzentrums im Hirnstamm geprüft. Für die Überprüfung der Spontanatmung wird die Patientin oder der Patient kurzfristig mit reinem Sauerstoff beatmet, damit der Körper für die Dauer der Untersuchung mit genügend Sauerstoff versorgt ist. Dann wird die maschinelle Beatmung abgeschaltet. Kommt es selbst bei einem hohen Kohlenstoffdioxidspiegel im Blut nicht zu einem spontanen Atemzug, ist das Atemzentrum im Hirnstamm ausgefallen.

    Im dritten Schritt und letzten Schritt des Verfahrens zur Feststellung des Hirntodes muss sichergestellt werden, dass der Ausfall der Hirnfunktionen unumkehrbar ist. Das Verfahren variiert je nach Art und Lage der Hirnschädigung. Entweder werden die klinischen Symptome nach einer definierten Zeit wiederholt oder es erfolgt eine Zusatzuntersuchung mithilfe verschiedener Geräte, zum Beispiel mit einer Aufzeichnung der Hirnströme mit einer Elektroenzephalografie (EEG) oder der Darstellung der erloschenen Hirndurchblutung (Dopplersonografie oder CT-Angiografie). Die Ergebnisse der Untersuchung müssen die durchführenden Fachärztinnen und Fachärzte jeweils in einem eigenen Protokoll festhalten.

    Der Zeitpunkt der Dokumentation der Befunde ist der Todeszeitpunkt im rechtlichen Sinne. Die Diagnostik zur Feststellung des Hirntods sagt, dass der Tod eingetreten ist.

    Ist der Hirntod festgestellt, muss spätestens jetzt geklärt werden, ob die verstorbene Person eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende getroffen hat. Liegt keine Willenserklärung des Verstorbenen vor, sprechen die behandelnden Ärzte mit den Angehörigen und erfragen den mutmasslichen Willen des Verstorbenen- wollte er Organe spenden oder nicht.

    Wenn die verstorbene Person Organe spenden wollte, wird die Eignung überprüft. Es erfolgt eine Meldung der potenziellen Organspenderin oder des potenziellen Organspender bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Diese gleicht dann die relevanten patientenbezogenen Daten mit den Patientinnen und Patienten auf der Warteliste ab, um eine empfangende Person zu identifizieren. Es kann jedoch auch sein, dass medizinisch etwas gegen die Organspende spricht. In diesem Fall wird zum Schutz der Empfängerinnen und Empfänger keine Spende realisiert.

    Liegt eine Entscheidung für eine Organspende vor, wird die künstliche Aufrechterhaltung des Herz-Kreislauf-Systems bis zur Organentnahme-(in der Regel 12-24 Stunden) fortgeführt und  die DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation), welche laut Transplantationsgesetz als Koordinierungsstelle festgelegt wird, telefonisch über den möglichen Organspender informiert. Diese Meldung ist für alle Krankenhäuser gesetzlich verpflichtend. Zur Koordinierung einer Organspende kommt ein Mitarbeiter der DSO in das, den Organspender meldende Krankenhaus. Zusammen mit den behandelnden Ärzten und den Koordinatoren der DSO werden alle wichtigen Informationen aus der Krankengeschichte des Spenders zusammengetragen und die notwendigen Untersuchungen, wie zum Beispiel Ultraschalluntersuchungen der Organe, eingeleitet. Eine Organtransplantation kann bei bestimmten vorliegenden Infektionen oder Krebserkrankungen ausgeschlossen sein. Entscheidend für eine Organspende sind der Gesundheitszustand der verstorbenen Person und der Zustand ihrer Organe. Es gibt kein Höchstalter für eine Organspende.

    Nach Erhebung aller relevanten Informationen und Daten, wie beispielsweise Labordaten und organspezifische Befunde durch den DSO-Koordinator, werden diese wie im Transplantationsgesetz festgelegt an die Vermittlungsstelle für alle Organspender und Organempfänger im Eurotransplant Verbund weitergeleitet. Im Eurotransplantverbund haben sich folgende Länder zusammengeschlossen: Deutschland, Österreich, Niederlande, Luxemburg, Kroatien, Ungarn, Belgien, Slowenien. Alle Patienten die ein Organbenötigen müssen über das zuständige Transplantationszentrum an Eurotransplant mit allen ihren medizinischen Daten gemeldet werden. Aktuell stehen bei Eurotransplant etwa 14000 Pat. auf der Warteliste für ein Organ.

  • Organvermittlung

    Nach klar definierten Kriterien (Dringlichkeit, Erfolgsaussichten und weitere medizinische Kriterien) werden durch Eurotransplant, nach Abgleich aller notwendigen Parameter mit denen der Wartelistenpatienten, die Organe vermittelt. Die Untersuchungsergebnisse der Spender werden an die Organvermittlungsstelle Eurotransplant weitergegeben. Dort ermittelt ein Computerprogramm aufgrund bestimmter Kriterien wie Blutgruppe, Größe, Gewicht, genetischer Merkmale (HLA Typisierung), Wartezeit mögliche Empfängerinnen und Empfänger die am besten passen. Wenn die geeigneten Organe durch Eurotransplant vermittelt wurden, wird durch die DSO Koordinatoren die Organentnahme organisiert und vorbereitet

  • Organentnahme

    Für die Organentnahme kommen spezialisierte Entnahmeteams in das Krankenhaus, in dem der Organspender betreut wird. Gespendet werden können Nieren, Herz, Leber, Lunge, Pankreas und Dünndarm, sowie Gewebe (wie Hornhaut, Knorpel und Herzklappen). Die Gewebeentnahme erfolgt nach der Entnahme der Organe durch Mitarbeiter der Deutschen Gesellschaft für Gewebespende (DGFG), wenn auch, zusätzlich zur Zustimmung zur Organspende, eine Zustimmung zur Gewebespende vorliegt. Die Entnahme der Organe erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie jede andere Operation. Im Anschluss werden die Operationswunden sorgfältig verschlossen. Es besteht nach der Organentnahme für die Angehörigen die Möglichkeit, sich vom Verstorbenen zu verabschieden.

  • Transport der Organe und Transplantation

    Die entnommenen Organe werden schnellstmöglich, zum Teil direkt vom Entnahmeteam, in das Transplantationszentrum zum Empfänger verbracht. Dies kann je nach Entfernung mit Auto, Hubschrauber oder auch Flugzeug geschehen. Von der optimalen Transportlogistik, das heißt der Zeitspanne der Entnahme bis zur Transplantation, hängt entscheidend die Funktionsfähigkeit des Organes und damit auch das Ergebnis der Transplantation der Organe für den Empfänger ab. Die Transplantation findet dann in dem entsprechenden Transplantationszentrum statt, in welchem die Organempfänger dann auch nachbetreut werden.

    Nicht jede Transplantation ist erfolgreich, aber Sie beinhaltet eine Chance für die Patienten, die Sie ohne die Transplantation nicht hätten-schenkt Lebenszeit und Lebensqualität