Recht & Vorsorge
Vor der Frage stehen ...
Die Nierentransplantation hat sich seit ihren Anfängen vor über 50 Jahren zu einem bewährten medizinischen Routineverfahren entwickelt. Weltweit belegen zahlreiche Studien die Vorteile gegenüber der Dialyse: Patientinnen und Patienten gewinnen durch eine Transplantation nicht nur Lebenszeit, sondern auch deutlich an Lebensqualität.
In Deutschland ist die Zahl der sogenannten postmortalen Organspenden – also der Spenden nach dem Tod – in den vergangenen Jahren zurückgegangen und stagniert derzeit. Für viele Menschen auf der Warteliste bedeutet das: Sie müssen oft jahrelang auf ein passendes Spenderorgan warten. Umso wichtiger ist die Lebendorganspende als ergänzende Möglichkeit.
Dabei steht der Schutz von Spenderinnen und Spendern ebenso wie von Empfängerinnen und Empfängern an oberster Stelle. Der Gesetzgeber hat gemeinsam mit medizinischen Fachgremien und Patientenvertretungen klare Richtlinien geschaffen, um alle Beteiligten bestmöglich zu schützen.
Rechtliche Grundlage für jede Organtransplantation bildet das Transplantationsgesetz (TPG). Die Regelungen zur Lebendspende finden Sie dort im Abschnitt 3.
Wenn Sie vor der Entscheidung stehen
Wenn Sie sich mit der Frage beschäftigen, ob eine Lebendorganspende für Sie und Ihre Partnerin oder Ihren Partner in Betracht kommt, sollten einige zentrale Aspekte besonders beachtet werden:
- Freiwilligkeit der Spende
- Guter allgemeiner Gesundheitszustand
- Hohe Gewebeübereinstimmung
Einen umfassenden Überblick über die medizinischen Voraussetzungen, den Ablauf der Lebendspende und rechtliche Rahmenbedingungen finden Sie auf dem Informationsportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.


Sozialrechtliche Aspekte
Lebendspenderinnen und -spender sind gesetzlich besonders geschützt – sowohl in ihrer freien Entscheidungsfindung als auch in sozialrechtlicher Hinsicht. Sämtliche Kosten übernimmt die Krankenkasse der empfangenden Person: von den ersten Untersuchungen über Fahrtkosten bis zur lebenslangen Nachsorge – auch wenn die Spende letztlich nicht durchgeführt wird. Wichtig: Es fallen keine Zuzahlungen an.
Trotz dieser Absicherung müssen manche Leistungen aktiv eingefordert werden. Wie das geht, erfahren Sie im Bereich Lebendspende auf dem Informationsportal „Sozialrecht für Nierenpatienten“ – ein kostenfreies Angebot des Bundesverband Niere e. V., laufend aktualisiert von der Sozialrechtsexpertin Nicole Scherhag. Auch persönliche Fragen können dort gestellt werden.
Daher unser Appell
Entscheide Dich, damit andere nicht für dich entscheiden müssen.
Ihre Vorsorgedokumente – Die Grundlage
Jeder Mensch kann in eine Lebenssituation geraten, in der er vorübergehend oder auf Dauer keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen kann. Mit diesen drei Dokumenten sorgen Sie vor.
Patientenverfügung
Hier legen Sie Ihre Wünsche für die medizinische Behandlung schriftlich für den Fall nieder, dass Sie sich nicht (mehr) äußern können. Zusätzlich können Sie eine Person benennen, die Ihre niedergelegten Wünsche vertreten soll. Die Verfügung sollten Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt durchsprechen, damit sicher ist, dass das medizinische Team Ihre Wünsche versteht.
Zur VorlageVorsorgevollmacht
Hier können können Sie eine Person Ihres Vertrauens vorab bevollmächtigen in Ihrem Namen zu handeln, falls Sie dazu nicht in der Lage sein sollten. Auch Ihr Ehepartner oder erwachsene Kinder brauchen eine Vollmacht, um für Sie handeln zu dürfen. Nur unter bestimmten Umständen braucht die Vollmacht eine notarielle Beglaubigung, etwa bei Immobiliengeschäften.
Zur VorlageBetreuungsverfügung
Sagen Sie dem Betreuungsgericht, wen es als Betreuer*in für Sie einsetzen soll, wenn Sie entscheidungs- und handlungsunfähig sind, und wen auf keinen Fall. Auch können Sie bezüglich der Betreuungsführung Wünsche niederlegen. Einen Betreuer brauchen Sie nicht, wenn Sie jemanden durch eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt
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